Gefährungsbeurteilung (Umfrage zu GBpsych2017)
Gefährungsbeurteilung (Umfrage zu GBpsych2017)

Ergebnisse der SCOPAR-Umfrage 2017

Ist Schluss mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz?

Beschäftigte müssen anpassungsfähiger und selbstorganisierter sein, d.h. immer mehr Kopfarbeit leisten. Da das zu einem höheren geistigen Energieaufwand führt, fühlen sich die Menschen zunehmend dauerhaft belastet und werden dadurch psychisch krank. Die häufige Diagnose: Erschöpfungssyndrom (Burnout/Depression). Ein Gesundheitsmanagement ist daher längst nicht mehr aus den Betrieben weg zu denken. Doch wird die psychische Gesundheit von Beschäftigten in deutschen Unternehmen tatsächlich gefördert?

 

Knapp 100 Teilnehmende (Führungskräfte, Mitarbeiter, Wissenschaftler und Experten) aus unterschiedlichen Unternehmen und Branchen haben sich an der bundesweiten Umfrage der SCOPAR GmbH beteiligt. Die Umfrage untersuchte den aktuellen Stand der Unternehmen in Bezug auf betriebliche Gesundheitsförderung, insbesondere der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für die Erhebung und Dokumentation psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und daraus resultierender Maßnahmen.

Betriebliche Gesundheitsförderung als Teildisziplin des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Die Experten von SCOPAR wissen: Unternehmen, die in ihren Beschäftigten als größten Wertschöpfungsfaktor den Wettbewerbsvorteil erkennen und diesen mit einem abgestimmten ganzheitlichen Gesundheitsmanagement unterstützen, werden langfristig und nachhaltig erfolgreich sein. Die Rolle des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) kann als das große Ganze gesehen werden, wobei Aktivitäten in den Bereichen Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, des Fehlzeitenmanagements, der Personal- und Organisationsentwicklung oder aber auch die Implementierung der Gesundheit als Leitbild in thematisch benachbarten Aufgabengebiete die Basis bilden. Eine weitere Teildisziplin des BGM ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Hier steht vor allem die aktive Förderung der Mitarbeitergesundheit im Vordergrund. Ziel ist es, gesundheitsrelevante Belastungen zu senken und die Ressourcen der Mitarbeitenden zu stärken, indem die Arbeitsbedingungen, die Organisation, das Arbeitsklima und das individuelle Verhalten angepasst werden. Wichtig ist, neben Gefährdungen am Arbeitsplatz durch körperliche Belastung und sonstige Gesundheitsgefahren, auch die Gefährdungen durch psychische Belastung in die betriebliche Gesundheitsförderung einzubeziehen. Um letzteres zu gewährleisten gibt der Gesetzgeber seit 2013 die Durchführung einer „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz“ vor. Wie der aktuelle Stand in deutschen Unternehmen ist, zeigt diese Studie der SCOPAR GmbH von Juni 2017.

Im Jahr 2013 wurde das Arbeitsschutzgesetz um einen Passus ergänzt, der hervorhebt, dass eine Gefährdung am Arbeitsplatz nicht nur durch zu schwere körperliche Arbeiten oder einen hohen Lärmpegel, sondern auch durch psychische Belastungen entstehen kann.

Psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 gesetzliche Pflicht! Diese wird jedoch von über 40% der befragten Unternehmen nicht durchgeführt.

Ein Arbeitsplatz soll laut Gesetz also auch danach beurteilt werden, ob Beschäftigte mit ihren Aufgaben überfordert sind, hoher Zeitdruck herrscht, Nacht- und Schichtarbeit gefordert werden oder man zu wenige oder schwierige soziale Kontakte bei der Arbeit hat. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind alle Arbeitgeber ab 1 Beschäftigten also dazu verpflichtet, mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen mögliche Gefahren und Risiken für ihre Beschäftigten zu erfassen und zu dokumentieren, aus welchen sich im Anschluss Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergeben. Wird ein Betrieb kontrolliert und kann die Erfüllung der gesetzlichen Anforderung, also Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, v. a. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, nicht nachweisen, so kann dies Folgen im Umfang von hohen Bußgeldern bis zur Schließung des Betriebs haben.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in den Unternehmen trotz vorhandener Bestandteile der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) grundsätzlich noch Informationsdefizite zum Thema Gesundheitsförderung und zu Belastungsanalysen bestehen. Im Vordergrund steht für die Betriebe nach wie vor die Senkung des Krankenstandes, wobei erst eine systemische Fehlzeitenanalyse Licht ins Dunkel der Zusammenhänge bringen kann.

Psychische Gesundheit als Basis für leistungsfähige und leistungsbereite Beschäftigte

Unternehmen, die bereits Maßnahmen ergriffen haben, führten allerdings zu max. 20% eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen im gesetzlich geforderten Umfang durch, denn hier wird explizit eine aktive Beteiligung der Beschäftigten gefordert, was mit Kennzahlen-Auswertungen nicht erreicht wird, aber als Vorbereitung einer Analyse sehr wichtig ist. Die Befragung hat bewusst das Thema Maßnahmen-Ableitung ausgelassen, welches aber zusammen mit der Dokumentation und Nachhaltigkeit die Schwerpunkte jeder Gefährdungsbeurteilung bildet.

Gefährdungen aufgrund psychischer Belastungen sind keine Nebensächlichkeit

Fast die Hälfte aller Teilnehmer der Studie gab an, dass die Geschäftsleitung des eigenen Betriebs selbst für die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen zuständig ist und sich auch um die Gesundheitsförderung der Beschäftigten kümmert. Dies mag im ersten Moment gut klingen, jedoch ist es sehr fraglich, ob hier der Ursprungsgedanke „psychische Gesundheit des Mitarbeiters“ noch im Fokus stehen kann oder ob lediglich ein Haken hinter eine gesetzliche Anforderung gemacht werden soll; denn psychische Belastungen gehen direkt einher mit der gelebten Unternehmens- und Führungskultur.

Abbildung 5 macht deutlich, dass sich die Gründe für psychische Belastungen hauptsächlich im Wirkungs- und Entscheidungsbereich des Managements und der Führungskräfte befinden. Die Vorgesetzten legen Aufgabeninhalte und /-umfang fest, organisieren die Arbeitsabläufe und sind zuständig für ein gutes soziales Klima. Nicht zuletzt spielt auch das Thema Personalplanung eine entscheidende Rolle, da in den Betrieben auch weiterhin die Überstunden zunehmen. Die wirkungsvollsten Maßnahmen setzen daher an diesen Stellen an.

Obwohl mehr als 75% der Befragten den Arbeitsaufwand der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung als „gering“ oder „mittel“ einschätzten, gab mehr als ein Drittel an, dass im eigenen Betrieb noch keine Erfassung psychischer Belastungen vorgenommen wurde. Diese Betriebe stellen sich generell die Fragen: Wie erfassen wir die psychischen Belastungen, wie sieht diese Gefährdungsbeurteilung aus und was passiert danach? Hier wird es in jedem Fall notwendig, entsprechende Fachexperten hinzuzuziehen, da verschiedene Verfahren möglich sind, die individuell auf den Betrieb abgestimmt werden.

Investitionen sind überschaubar

Dass tausende Unternehmen, von Kleinbetrieben mit weniger als zehn Angestellten bis hin zu internationalen Großkonzernen, jährlich Milliardenverluste verbuchen, aufgrund von krankheitsbedingten Fehltagen (Absentismus) und physischer Anwesenheit, aber psychischer Einschränkung, herabgesetzter Konzentrationsfähigkeit und geistiger Abwesenheit (Präsentismus) der Angestellten, ist längst kein Geheimnis mehr. Vergleichsweise gering sind dagegen der finanzielle Aufwand für die Umsetzung einer „Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz“ und die Entwicklung von Maßnahmen zur gezielten Gesundheitsförderung.

Dem Gesetz, dem Unternehmen und den Angestellten zuliebe, ist eine professionelle Gefährdungsbeurteilung der psychischen Gesundheit ein wichtiger Schritt in Richtung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements und damit die Sicherung des nachhaltigen Erfolgs eines Unternehmens. Die Maßnahmen sind stets individuell – unternehmens-, standort- und bereichs- / bzw. abteilungsspezifisch zu initiieren und müssen auf einer Analyse (z.B. online oder über Workshops) basieren, damit sie an den richtigen Stellen ansetzen.

FAZIT

Es ist an der Zeit, die Bedeutung des Menschen als wichtigsten Bestandteil eines funktionierenden und erfolgreichen Unternehmens anzuerkennen und dementsprechend zu handeln. Die SCOPAR-Experten wissen, dass der Nutzen einer gezielten betrieblichen Gesundheitsförderung den Aufwand um ein 4- bis 8-faches übersteigt. Im Hinblick auf die gesetzliche Pflicht der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Entwicklung eines Maßnahmenplans müssen Unternehmen dringend auf den neusten Stand gebracht werden. Und dies ist nicht nur von Bedeutung, um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, sondern um leistungsfähige und leistungsbereite Beschäftigte, als Basis eines funktionierenden Betriebs, zu gewährleisten.

Studie zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz 2017

DIE AUTOREN

  • Marion Genth Bereichsleiterin H2B-Consulting der SCOPAR GmbH
  • Jürgen T. Knauf Geschäftsführer und Bereichsleiter Management-Consulting der SCOPAR GmbH

Als Beratungsunternehmen steht Ihnen die SCOPAR GmbH (www.SCOPAR.de) als Experte für Gesundheitsförderung und BGM mit für Ihren Betrieb maßgeschneiderten Lösungen zur Verfügung.