Gesundheitsmanagement: ein Wettbewerbsvorteil
Wettbewerbsvorteil Gesundheit: Betriebliche Gesundheitsförderung / BGF rechnet sich!
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (GBpsych)
Eine Grundlage dazu liefern bspw. die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen (seit 2013 auch hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz). Daraus können konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung abgeleitet werden, die nicht nur wirkungsvoll sind, sondern auch von Ihren Mitarbeitern angenommen werden.
Da sich derzeit der Nachweis zur Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen im Fokus der Aufsichtsbehörden befindet (gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG), sollte diese jetzt durchgeführt werden, denn vor allem von daraus resultierenden konkreten Maßnahmen können effektive und wirkungsvolle verhaltens- und verhältnisorientierte BGF-Maßnahmen abgeleitet werden.
Zu den verhaltensbezogenen Maßnahmen zählen u. a. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Bereich Bewegung, Ernährung, Stressmanagement/Entspannung und Suchtmittelkonsum sowie Firmenfitness-Angebote. Zu den verhältnisbezogenen Maßnahmen zählen u. a. Maßnahmen wie eine Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung, die Optimierungen der Arbeitsbedingungen (Arbeitsbelastungen, Umgebungsbedingungen, Ergonomie, Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung) und die Verbesserung der sozialen Bedingungen sowie Förderprogramme für Führungskräfte.
Und BGF rechnet sich: im Schnitt werden Unternehmen für jeden investierten Euro mittelfristig mindestens 3 bis 4 Euro an einer anderen Stelle einsparen!
Zusätzlich gibt es viele Möglichkeiten der kostenfreien, steuerbegünstigten oder finanziellen Beteiligungen und Förderungen, die für Ihr Unternehmen (parallel) nutzbar sind, wie bspw.
- Zuschuss zu Beratungsleistungen bis 8.000 € – Nutzung der steuerfreien Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsprävention bis zu 500 € pro Beschäftigte und Kalenderjahr (§ 3 Nr. 34 EStG)
- steuer- und sozialabgabenfreie Sachleistungen bis zu einer Freigrenze von 44,- € netto pro Beschäftigten und Monat (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)
- sozialabgabenfreie und steuerbegünstigte Erholungsbeihilfe (§ 3 Nr. 11 + § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG) sowie viele kostenfreie Leistungen der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsprävention (§§ 20, 20b und 20c SGB V), Leistungen der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, Leistungen der Deutschen Rentenversicherung und nicht zuletzt auch Leistungen der Integrationsämter (Fürsorgestellen).
Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit müssen Unternehmen gezielt die richtigen Maßnahmen zur ganzheitlichen Verbesserung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter initiieren und sollten dabei die Förderungen nutzen. Hierbei sollten Sie sich von erfahrenen Experten unterstützen lassen. So rechnet sich BGF nachhaltig für Unternehmen!
Marion Genth
Bereichsleiterin BGM bei der SCOPAR GmbH
Unternehmensberaterin für Personal- und Organisationsentwicklung
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