GBpsych 2018
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GBpsych)
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist eine große Chance – wenn man es richtig macht. Seit 2013 sind Unternehmen per Gesetz verpflichtet, eine „Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz“ (GBpsych) durchzuführen! Richtig ausgeführt dient sie u.a. der Reduktion von Krankheit und Demotivation sowie der Steigerung der Produktivität und der Arbeitgeberattraktivität.
Unternehmen sollten aktiv werden, bevor sie dazu gezwungen werden.
Mehr zur GBpsych und unseren Angeboten finden Sie in dieser Zusammenfassung SCOPAR-GBpsych-Handeln-Sie-jetzt-v01 und in diesem Artikel SCOPAR-GBpsych-Pressemeldung
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